ACCH – Arbeitskreis Christliche Corona-Hilfe

Kirche und Staat

Wie sich ein Staat Kirchen unterwerfen kann 

und warum Staat und Kirche unabhängig voneinander bleiben müssen

Dr. Stefan Felber

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Arbeitskreis Christliche Corona-Hilfe

Wie sich ein Staat Kirchen unterwerfen kann und warum Staat und Kirche unabhängig voneinander bleiben müssen

1. Vorbemerkung

Es geht mir in diesem kurzen Beitrag nicht darum, Staatsverdrossenheit oder Abwendung von Gesellschaft und Politik das Wort zu reden. Im Gegenteil, Christen sollten sich gerade in öffentliche Angelegenheiten einbringen, wozu es in der Bibel ja einige Modellfiguren gibt.

Es geht mir auch nicht darum, mit einem allgemeinen Misstrauen allem zu begegnen, was uns von der Obrigkeit präsentiert oder verordnet wird. Wir glauben ja, dass Christus der Herr der Welt ist, und dass der Teufel nur so viel Macht hat, wie Gott es ihm lässt (Hiob 1). Wir glauben, dass jede Obrigkeit von Gott eingesetzt ist. Das steht unverrückbar fest, allerdings gilt ebenso sicher, dass die Obrigkeit nicht auf beliebige Weise Gottes Dienerin sein darf, dass sie kein unumschränktes Mandat hat. Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. Dieser Satz des Neuen Testaments, die clausula Petri, wird gesprochen gerade im Hinblick auf obrigkeitliche Versuche, die Freiheit der Verkündigung von Jesus Christus als dem Herrn einzuschränken, also im Hinblick auf den Kernbereich der christlichen Gemeinde, ihren Missionsauftrag. Genau an diesem Punkt ist die Gemeinde auch heute zur Wachsamkeit verpflichtet.[1]

Ich behaupte ausdrücklich nicht, dass alle Vorgänge, von denen ich hier spreche, in der Schweiz oder in Deutschland Wirklichkeit sind, aber ich möchte den Blick auf Vorgänge und Prinzipien lenken, die in der Vergangenheit bereits umgesetzt wurden und die heute wieder in den Bereich des Möglichen getreten sind.

[1] Vgl. meinen Beitrag beim Freundestag des Gemeindehilfsbundes (15.5.2021) unter dem Titel „Kirche, Corona und Staat“ (s. www.gemeindenetzwerk.de bzw. YouTube unter den Stichworten „Felber Gemeindehilfsbund“).