FREI-/KIRCHEN
15.12.2022
Minden/Lage (IDEA) – Das Verbot von Präsenzgottesdiensten in Lage während der Corona-Pandemie war rechtswidrig. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden hervor. Hintergrund: Im März 2021 hatte der Rat der Stadt ein generelles Verbot von Präsenzgottesdiensten an den Osterfeiertagen erlassen. Grund war eine hohe Zahl von positiven Corona-Testergebnissen bei Mitgliedern einer freikirchlichen Gemeinde. Gegen das Verbot hatte eine andere freikirchliche Gemeinde, die Bibelgemeinde Lage, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt, der aber abgelehnt wurde. Im Hauptsacheverfahren gab das Gericht den Klägern jetzt jedoch recht. Durch das Verbot habe die Stadt die Religionsfreiheit verletzt. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt gewesen. Das Verbot von Gottesdiensten sei grundsätzlich ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit, erklärten die Richter. Sie beanstandeten vor allem, dass die Verfügung der Stadt keine Ausnahmen vorsah, etwa für Gemeinden mit effektiven Corona-Schutzkonzepten.Der Pastor der Bibelgemeinde, Peter Dridiger, erklärte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA, das Urteil sei ein Beitrag zur Aufarbeitung der Corona-Politik. Viele Gemeinden in Lage hätten das Verbot als übergriffig empfunden, aber nicht gewagt, sich dagegen zu wehren. Für sie sei das Urteil des Verwaltungsgerichts ein wichtiger Sieg.
Er bestätige die grundgesetzlich gebotene Trennung von Kirche und Staat. Viele Christen hätten ein falsches Bild von der Gewaltenteilung im demokratischen Staat. Die Bibelgemeinde habe sich mit ihrer Klage gegen das Gottesdienstverbot nicht dem Staat widersetzt, sondern eine grundgesetzwidrige Entscheidung der Exekutive vor Gericht gebracht. Gerade damit habe sie dem Recht des Staates zur Durchsetzung verholfen und für zukünftige Konfliktfälle einen markanten Präzedenzfall geschaffen.
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03.03.2022
Berlin (IDEA) – Rund 150 evangelikale Pastoren, Gemeindeleiter und weitere geistliche Verantwortungsträger haben sich gemeinsam gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gewandt. Sie richteten einen Aufruf an die führenden Repräsentanten des Staates, darunter Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), sowie an die Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Bundestagsabgeordneten.
Wie es darin heißt, gibt es „eine große Anzahl von Christen“ in Deutschland, „welche die Corona-Impfungen aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht nehmen können“. Die Gründe seien vielfältig. So halte man es mit vielen Christen für unethisch, Impfstoffe zu verwenden, bei deren Erforschung, Herstellung und Testung fetale Zelllinien verwendet wurden, die den Körpern abgetriebener Kinder entstammten.
Viele Christen seien zudem von der Wirkweise und Sicherheit der Impfstoffe nicht überzeugt. Sie könnten sich daher nicht guten Gewissens eine Injektion verabreichen lassen, „von der sie fürchten, sie könne ihrem gottgegebenen Körper schaden“.
Die Unterzeichner bitten die Politik, zur Kenntnis zu nehmen, „dass ein Christ nicht gegen seine Glaubensüberzeugung und gegen sein Gewissen handeln kann“. Christen seien gemäß der Bibel zwar davon überzeugt, dass man sich der von Gott verordneten staatlichen Obrigkeit unterordnen müsse, allerdings lehre die Bibel auch, dass diese Obrigkeit nicht die höchste Autorität sei. Dies sei – wie auch das Grundgesetz in der Präambel nahelege – „der allmächtige und ewige Gott, der am Ende der Zeit alle Menschen, auch die Regierenden, richten und sie entweder mit ewigem Leben beschenken oder mit ewiger Verdammnis bestrafen wird“. Daher sei das Gewissen von Christen in letzter Instanz an die Gebote Gottes gebunden.
Impfpflicht würde Tausende christliche Familien in existenzielle Nöte stürzen
An die politisch Verantwortlichen gerichtet heißt es: „Wenn Sie die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht beschließen, werden Sie Tausende christliche Familien in Deutschland in existenzielle Nöte stürzen, weil diese einer solchen Pflicht aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht entsprechen können.“ Selbst wenn der Staat diese Familien durch Bußgelder und den Verlust der Arbeit ruinieren würde, könnten sich diese dennoch nicht fügen, denn es sei ihnen schlicht unmöglich, „gegen ihr Gewissen zu handeln und damit gegen Gott zu sündigen“.
Die Unterzeichner fordern ferner, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter in Medizin und Pflege nicht umzusetzen. Diese Pflicht werde dazu führen, dass Tausende ihren Arbeitsplatz verlieren. Hierbei handle es sich um Menschen, die sich besonders aufopferungs- und hingebungsvoll um Hilfsbedürftige kümmerten. Sie sähen hierin nicht nur einen Beruf, sondern eine göttliche Berufung.
Zu den Unterzeichnern gehören unter anderen die Initiatoren des Arbeitskreises Christliche Corona-Hilfe, die Pastoren Wolfgang Nestvogel (Hannover), Tobias Riemenschneider (Frankfurt am Main) und Christian Rosenberg (Hamburg) sowie der frühere Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, Pfarrer Winrich Scheffbuch (beide Stuttgart), der Vorsitzende der Studiengemeinschaft Wort und Wissen, Prof. Henrik Ullrich (Oschatz), sowie der Verleger und Prediger Wolfgang Bühne (Meinerzhagen).
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01.02.2022
Hannover (IDEA) – Der erste Gebetstag des Arbeitskreises Christliche Corona-Hilfe (ACCH) am 30. Januar ist auf breite Resonanz gestoßen. Das bestätigte einer der Initiatoren des Arbeitskreises, Pastor Wolfgang Nestvogel (Hannover), gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA. Innerhalb von fünf Tagen sei das Ankündigungsvideo mit dem Aufruf zum Gebetstag in den Sozialen Medien über 20.000-mal angeklickt worden. Hunderte von E-Mails mit Rückfragen habe man beantwortet.
Die Initiatoren des ACCH und des Gebetstages – neben Nestvogel unter anderen die Pastoren Tobias Riemenschneider (Frankfurt am Main) und Christian Rosenberg (Hamburg) – gehen davon aus, dass an vielen Orten für die im Aufruf genannten Anliegen gebetet wurde. Dazu zähle, „dass das politische Vorhaben zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht nicht durchgesetzt wird“.
Auch nach dem Gebetstag gingen weitere Anfragen ein. Die Rückmeldungen stammten aus allen Teilen Deutschlands, aus Österreich, der Schweiz, Luxemburg sowie aus Spanien und Griechenland, so Nestvogel. Der Grundtenor habe gelautet: „Wir machen mit.“ Viele Christen hätten sich erleichtert darüber geäußert, in der Pandemie endlich geistliche Unterstützung von Mitchristen zu erhalten. Darauf hätten sie bisher vergeblich gewartet.
Unterstützung für Christen in Bedrängnis
Der ACCH trat mit dem Gebetstag erstmals an die Öffentlichkeit. Er sieht nach eigenen Angaben seinen Auftrag darin, Gemeinden und Christen zu unterstützen, die durch die Corona-Krise in Bedrängnis geraten sind. Dazu zähle für viele auch die Impfpflicht im medizinischen und sozialen Bereich und die damit verbundene Bedrohung ihres Arbeitsplatzes. Man habe sich mit dem Gebetstag vor allem an die „bibeltreue Szene“ im deutschsprachigen Raum gewandt.
Wie es in einer ACCH-Presseerklärung nach dem Gebetstag heißt, gehört es zu den Aufgaben eines Christen, „ für die Freiheit in unserem Land einzutreten“. Die Verantwortung beginne nicht erst mit der Christenverfolgung. Dringender als für die bürgerliche Freiheit zu beten, sei es jedoch, in den Blick zu nehmen, dass „unsere Zeitgenossen die Befreiung von der Sünde und dem Gericht Gottes“ brauchten.