
Verbot von Präsenzgottesdiensten war rechtswidrig
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden kassiert rechtswidrige Verbote von Präsenzgottesdiensten während der Corona-Krise.
Wir rufen zum 2. Gebetstag in der Corona-Krise am Sonntag, den 27. Februar 2022 auf.
Weitere Informationen und den Flyer zum Download finden Sie unten.